Grundsätzlich befürworte und bevorzuge ich eine klare Trennung von bundes- und landespolitischen Themen. Im Bundestagswahlkampf sollte es deshalb meiner Meinung vorrangig um bundespolitische Themen gehen. Ich denke aber, dass die Darstellung meiner Ansichten zu landespolitischen Themen in Ihrem Interesse ist.

Verwaltungs-, Fuhnktional- und Gebietsreform

Ich teile die Kritik der CDU und anderer an der falschen Reihenfolge der Umsetzung der Teilreformen. Wenn überhaupt, dann hätte eine Kreisgebietsreform als letzte der Teilreformen umgesetzt werden müssen. Letztendlich war es seitens Rot-Rot-Grün auch strategisch und taktisch unklug mit dieser Teilreform, dem heißesten Eisen, zu beginnen.

Kreisgebietsreform

Als 1. Vorsitzender des Vereins Henneberg-Itzgrund-Franken e.V. war ich maßgeblich an der Entwicklung des alternativen Vorschlags der Aufwertung der vier Planungsregionen des Freistaats Thüringen zu einer Art selbstverwalteter Verwaltungsgemeinschaften der Landkreise und kreisfreien Städte beteiligt. Meiner Meinung nach hätte dieser Ansatz hohe Chancen auf Akzeptanz in Bevölkerung und Politik und wäre zudem wesentlich effizienter und effektiver. Dieser Ansatz könnte zudem wegweisend und beispielhaft für ganz Deutschland sein.

Die Kreisgebietsreform, wie sie aktuell seitens Rot-Rot-Grün geplant ist, bedeutet unter dem Strich lediglich, dass direkt gewählte Landräte und Oberbürgermeister durch angestellte, veramtete Servicebüroleiter ersetzt werden. Dies bedeutet massive Einschnitte bezüglich Demokratie und Subsidiarität. Allein deshalb sind die diesbezüglichen Pläne der aktuellen Landesregierung abzulehnen.

Gemeindegebietsreform

Die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit einer Gemeindegebietsreform wird nur von wenigen angezweifelt. Uneinigkeit herrscht vor allem darüber, was am Ende dabei herauskommen soll.

Ziel muss es sein zum Wohle aller Ortsteile leistungsfähige aber dennoch verwaltbare Grundzentren zu schaffen. Die Ortsteile benötigen Ortsteilräte und einen eigenen Etat zum Unterhalt öffentlicher Einrichtungen und Liegenschaften. So wird u.a. das Subsidiaritätsprinzip eingehalten. Vor allem jedoch wird das Ehrenamt gefördert und auch gefordert. Die größeren Gemeindestrukturen sorgen dann u.a. dafür, dass auch in allen Ortsteilen größere Maßnahmen auf kommunaler Ebene umgesetzt werden können.

Funktional- oder Strukturreform

Der Freistaat hat nur etwas über 2 Mio. Einwohner und ist somit das drittkleinste Flächenbundesland. Dennoch leistet er sich, u.a. in Form des Landesverwaltungsamtes, eine Mittlere Verwaltungsebene mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das ist der Grund für die vergleichsweise sehr hohen Verwaltungskosten je Einwohner im Freistaat Thüringen. Es ist kein großes Geheimnis, dass hier doppelt und dreifach verwaltet wird.

Jedes Reformvorhaben des seitens RRG angedachten Ausmaßes kann im Freistaat Thüringen in seiner guten Absicht zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger nur dann glaubhaft sein, wenn es die schrittweise Auflösung der Mittleren Verwaltungsebene beinhaltet. Verwaltung ist nicht dafür da, abgewählte oder verdiente Parteifreunde “unter zu bringen”.